Namensanteil
Mit Namensanteil meint man die namentliche Erfassung von Teilhabern eines Sondervermögens einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentfonds) bei der Gesellschaft an Stelle der Ausgabe entsprechender Anteilscheine.
Die Erwerber der Fonds erhalten hier also keine Anteilscheine, sondern werden in einem Register der Kapitalanlagegesellschaft vermerkt. Im deutschen Investmentgesetz (InvG) ist allerdings ausschließlich die Ausgabe von Anteilscheinen festgeschrieben und geregelt.