Namensaktie

Mit dem Begriff „Namensaktie“ meint man die Tatsache, dass der Teilhaber (Aktionär) unter Angabe seines Namens, Geburtsdatums und seiner Adresse sowie der Stückzahl oder der Aktiennummer und bei Nennbetragsaktien des Betrages in das Aktienregister der Aktiengesellschaft (AG) einzutragen ist.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die rechtliche Grundlage stellt das Aktiengesetz (AktG). Demnach ist der Inhaber einer Namensaktie zur Angabe der oben genannten Daten verpflichtet. Zusätzlich kann die Satzung der jeweiligen Gesellschaft nähere Bestimmungen machen. Der Aktionär selbst kann aber jederzeit Auskunft über die eingetragenen Daten zu seiner Person verlangen.

Durch die Eintragungen sind dem Unternehmen die Aktionäre namentlich bekannt und nur die eingetragenen Personen gelten der Gesellschaft gegenüber als Aktionäre, sodass auch nur diese üblicherweise zur Ausübung der Aktionärsrechte befugt sind. Fehlt also die Eintragung, so können die Rechte eingeschränkt sein bzw. gänzlich wegfallen.

Geht die Namensaktie auf eine andere Person über, so erfolgt die „(…) Löschung und Neueintragung im Aktienregister auf Mitteilung und Nachweis.“. Zwischen den beiden Aktionären erfolgt die Übertragung durch dingliche Einigung und Übergabe der indossierten Aktie. Es handelt sich also um ein geborenes Orderpapier. Da das Indossament allerdings nur Legitimations- und Transportfunktion besitzt, wird in der Praxis dieses oft durch eine Blanko-Zessionserklärung ersetzt, d.h. es findet eine Abtretung der Aktionärsrechte statt.

Eine besondere Form stellt die vinkulierte Namensaktie dar. Hier benötigt man für die Übertragung der Aktie(n) auf einen neuen Käufer zusätzlich die Zustimmung durch die Aktiengesellschaft. In der Satzung wird dann jeweils bestimmt, aus welchen Gründen eine solche Übertragung abgelehnt werden kann. Der Vorteil darin liegt, dass nicht die Gefahr eingegangen wird, dass beispielsweise die Eintragung ins Aktienregister vergessen wird. So behält die AG stets den Überblick über den Aktionärskreis.

Die Vorteile von Namensaktien umfassen weiterhin:
- einfache Pflege der Bindung zwischen AG und Aktionär ohne Zwischenschaltung Depotbank
- schnelle Erkennung von eventuellen Verschiebungen in der Aktionärsstruktur
- Frühwarnsystem zum Schutz vor feindlichen Übernahmen
u.s.w.

 
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