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Nachschuss-Schwelle

Unter einer Nachschuss-Schwelle ist die Grenze zu verstehen, die eine ausstehende Forderung maximal erreichen darf, bis der Gläubiger sein Recht auf Verwertung der Sicherheiten geltend machen darf.

Bei Effektenlombardkrediten (Wertpapierlombardkrediten) beispielsweise werden zur Besicherung des Darlehens Wertpapiere im Depot des Antragstellers verpfändet. Dafür legen die Institute entsprechende Beleihungsgrenzen fest, bis zu welchem Wert der Papiere ein Darlehen vergeben wird. Wird diese Grenze unterschritten (Nachschuss-Schwelle), d.h. reichen die Wertpapiere nicht mehr für die notwendige Sicherheit des Kredites aus, dann muss der Darlehensnehmer entsprechende Sicherheiten nachschießen.

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