Multilateral Memorandum of Understanding (MMoU)

Als Multilaterals Memorandum of Understanding (MMoU) bezeichnet man eine Absichtserklärung, die das Interesse an einer zukünftigen Zusammenarbeit und einem letztlichen Vertragsabschluss bekundet und durch alle Verhandlungspartner unterzeichnet wird. Das es sich um eine multilaterale Erklärung handelt, sind die Vertragspartner üblicherweise mindestens zwei verschiedene Staaten bzw. um Behörden verschiedener Staaten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Hinsichtlich des Zwecks des MMoU unterscheidet sich dieses nicht von einem normalen Memorandum of Understanding (MoU). Auch hier wird nicht ein verbindlicher vertrag geschlossen, sondern lediglich die Eckpunkte eines in Zukunft geplanten Vertragsabschlusses festgehalten. Die Parteien erklären mit ihrer Unterschrift nur die Absicht, einen Vertrag abzuschließen, verpflichten sich aber in keinster Weise.

Beispiele für Multilaterale Memorandum of Understanding:

1. Euroevidenz
Am 20. Februar 2003 unterzeichneten die Nationalbanken folgender Länder ein MMoU über den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den nationalen Kreditregistern mit Weiterleitung der Informationen an die Kreditgeber:

- Deutschland
- Belgien
- Frankreich
- Italien
- Österreich
- Portugal
- Spanien

Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der Absichtserklärung hatten die Teilnehmer 2 Jahre Zeit, die entsprechenden Voraussetzungen für einen problemlosen Datenaustausch zwischen den Kreditregistern zu schaffen.

2. IOSCO Multilateral Memorandum of Understanding
IOSCO = International Organization of Securities Commissions (dt.: Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden)

Dieses MMoU wurde im April 2005 durch die IOSCO zur internationalen Benchmark für den
grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen Wertpapieraufsichtsbehörden erklärt. Alle IOSCO-Mitglieder haben bis zum 31. Dezember 2009 Zeit, sich für die Zeichnung des MMoU zu bewerben bzw. entsprechende Prüfungsverfahren zu durchlaufen, um gewisse Hindernisse aufzudecken und abzuschaffen.

 
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