Mündelsicherheit

Als Mündelsicherheit bezeichnet man einen besonderen Anlegerschutz speziell bezogen auf das Vermögen einer Person, die unter Vormundschaft, Pflege oder gesetzlicher Betreuung steht (Mündel). Die Vermögenswerte sind hierbei vor eventuellen Verlusten geschützt bzw. die Verluste sind komplett ausgeschlossen. Daher ist die Geldanlage auch bei Insolvenz des kontoführenden Institutes vollkommen sicher.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat der Gesetzgeber festgelegt, welche Instrumente für eine mündelsichere Anlage geeignet sind:

•    Forderungen für eine sichere Hypothek an einem inländischen Grundstück
•    Forderungen in sichere Grundschulden oder Rentenschulden an inländischen Grundstücken
•    verbriefte Forderungen gegen den Bund oder ein Land (Bundesschatzbriefe, -anleihen etc.)
•    in das Bundesschuldbuch oder Landesschuldbuch eines Landes eingetragene Forderungen
•    verbrieften Forderungen mit Verzinsungsgarantie durch den Bund oder ein Land
•    Wertpapiere (insbesondere Pfandbriefe) und verbriefte Forderungen gegen …
… eine inländische kommunale Körperschaft oder
… die Kreditanstalt einer solchen Körperschaft,
•    sofern Wertpapiere oder Forderungen von Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind
•    Anlagen bei einer inländischen öffentlichen Sparkasse, wenn diese von der zuständigen Behörde des Landes zur Anlage von Mündelgeld für geeignet erklärt ist
•    Anlage bei einem anderen Kreditinstitut, das einer für die Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehört

Demnach kann unterschieden werden zwischen den folgenden beiden Arten der Mündelsicherheit:

1. objektive Mündelsicherheit
-> gibt an, in welche Werte Mündelgeld angelegt werden kann/ darf

2. subjektive Mündelsicherheit
-> gibt an, welche Institute für die Anlage von Mündelgeld geeignet sind

Das Hauptziel der Mündelsicherheit besteht nicht darin, das Vermögen des Mündels zu mehren, sondern den vorhandenen Bestand zu wahren.

 
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