Mittelfristig

Der Begriff „mittelfristig“ wird im Bankenwesen im Gegensatz zu „kurz- und langfristig“ für Vertragslaufzeiten ab 1 Jahr bis 4 Jahren verwendet, wobei es auch andere Definitionen und Abweichungen geben kann, da keine gesetzlichen Regelungen vorliegen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

So sagt man teilweise auch, dass Laufzeiten ab 2 Jahren bis 5 Jahren zum mittelfristigen Bereich zählen. Üblich sind aber 1 Jahr bis 4 Jahre.

Mittelfristige Einlagen sind unter Anderem:

- Spareinlagen mit entsprechender Laufzeit
- Fondsanalgen mit mittelfristiger Restlaufzeit
etc.

Zu den mittelfristigen Verbindlichkeiten gehören beispielsweise:

- Lieferantendarlehen
etc.

 
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