Mitarbeiterleitsätze

Die Mitarbeiterleitsätze (auch Mitarbeiter-Leitsätze geschrieben) wurden mit der Bekanntmachung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BAK) und des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel (BAWe) (am 1.Mai 2002 übergegangen in das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin) über Anforderungen an Verhaltensregeln für Mitarbeiter der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute in Bezug auf Mitarbeitergeschäfte am 7. Juni 2000 veröffentlicht. Mit einem Schreiben der BaFin wurden die Leitsätze allerdings zum 01. November 2007 aufgehoben.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die bis dahin gültigen Leitsätze umfassten die folgenden Punkte:

A) Allgemeine Bestimmungen für alle Mitarbeiter

1. Grundsatz
•    bei Durchführung von Mitarbeitergeschäften sind Mitarbeiter nicht besser gestellt als Kunden
•    Mitarbeitergeschäfte nicht gegen Kunden- oder Institutsinteresse (haben Vorrang)
•    Unterlassung von Geschäften, die Anschein der Unlauterkeit erwecken
 
2. Mitarbeitergeschäfte im Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mitarbeiters
•    Mitarbeitergeschäfte sollten grundsätzlich der Vermögensanlage dienen
•    Mitarbeitergeschäfte nur im Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Mitarbeiter
•    Mitarbeitergeschäfte nur auf Guthabenbasis oder im Rahmen vorher eingeräumter Kreditlinien

3. Disposition gegen Institutsbestände oder gegen Kundenorders
•    Unzulässigkeit von mitarbeitergeschäften gegen den von dem Mitarbeiter selbst disponierbaren Bestand des Instituts oder gegen von ihm auszuführende Kundenaufträge
•    Verbot von Geschäften auf Grund der Kenntnis oder Erwartung einer Kunden- oder Eigengeschäftsorder mit möglichen Nachteilen für den Kunden oder das Institut
 
4. Ordererteilung
•    uhrzeitgerecht
•    vor Ausführung über zuständige konto-/depotführende Stelle leiten oder auf einem vergleichbaren, neutralen Wege erteilen
•    Unzulässigkeit von direkten Ordererteilungen unmittelbar beim Händler
 
5. Repartierungen
•    Geschäftsleitung oder die von ihr benannte Stelle entscheidet im Falle einer Repartierung über Art und Weise der Zuteilung an Mitarbeiter oder Dritte, für deren Rechnung der Mitarbeiter handelt

6. Kurse und Bedingungen
•    kein Abschluss von Geschäften zu nicht am Marktpreis orientierten Bedingungen
•    keine Kurs- und Preisabsprachen zwischen dem Mitarbeiter und anderen Mitarbeitern des eigenen Instituts oder anderer Institute

7. Keine Beteiligung an Geschäften im Drittinteresse
•    keine Beteiligung der Mitarbeiter an Geschäften Dritter, vor allem von Kunden des Instituts
•    Geschäfte für Rechnung Dritter nicht in eigenem Namen oder über eigene Konten oder Depots von Mitarbeitern, deren Ehegatten, Eltern oder Kindern

8. Konto- und Depotführung


a) Konten/Depots bei Drittinstituten
•    Mitarbeiter sollten, soweit möglich, eigene Konten und Depots bei dem Institut oder dessen Konzerngesellschaften unterhalten und Mitarbeitergeschäfte über das Institut oder dessen Konzerngesellschaften tätigen

b) Offenlegung von Konto- und Depotverbindungen und Umsätzen
•    auf Verlangen des Institutes Meldepflicht der Mitarbeiter über …
… Konto- und Depotverbindungen
… die von ihnen übernommenen Vollmachten
… die auf diesen Konten und Depots getätigten Mitarbeitergeschäfte
 
B) Ergänzende Bestimmungen für Mitarbeiter mit besonderen Funktionen

1. Konto- und Depotführung für Mitarbeiter mit besonderen Funktionen

a) Konten/Depots bei Drittinstituten
•    vorherige Zustimmung der Geschäftsleitung einholen, sofern …
… ein Konto, über das Geschäfte in Derivaten abgewickelt werden, oder
… ein Depot bei einem Drittinstitut oder einer Konzerngesellschaft
eröffnet werden soll

b) Offenlegung von Umsätzen
•    Institut hat Vorkehrungen zu treffen, die es ihm ermöglichen, einen Überblick über die von den Mitarbeitern mit besonderen Funktionen getätigten Mitarbeitergeschäfte zu erhalten
 
c) Vollmachten
vorherige Zustimmung der Geschäftsleitung bei Übernahme von Vollmachten für …
… bei dem Institut,
… bei Konzerngesellschaften oder
… Drittinstituten
geführte Konten oder Depots Dritter
Vorlage des Einverständnisses des Vollmachtgebers
Offenlegung von Mitarbeitergeschäften

2. Investmentclubs oder vergleichbare Vereinigungen
Vorherige Zustimmung der Geschäftsleitung bei Beteiligung an Investmentclubs oder vergleichbaren Vereinigungen, die Geschäfte in …
… Wertpapieren,
… Derivaten oder
… vergleichbaren Anlagen tätigen, ferner
… der Erwerb von Ertragsrechten aus Stiftungen, Treuhandvermögen und ähnlichen Instituten
 
3. Handelsverbote und Haltefristen

 
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