Wichtige Begriffe, die man im Zusammenhang mit der Mindestreservepflicht wissen sollte, sind:
1. Mindestreserve-Soll
= Ergebnis aus der Multiplikation der Mindestreservebasis mit dem Mindestreservesatz
Sie stellt die Pflichteinlage dar, die die Kreditinstitute mindestens bei der Nationalen Zentralbank unterhalten müssen.
2. Mindestreservebasis
= Wert der reservepflichtigen Bilanzpositionen eines Kreditinstitutes
Zu diesen Positionen (Verbindlichkeiten), deren Gesamtwert mit dem Mindestreservesatz multipliziert wird, um das Mindestreserve-Soll zu ermitteln, gehören vor Allem die folgenden:
• Einlagen einschließlich …
… täglich fälliger Einlagen,
… Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von bis zu zwei Jahren und
… Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren
• Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren (einschließlich Geldmarktpapieren)
• Einlagen einschließlich …
… Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von über zwei Jahren und
… Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von über zwei Jahren
• Schuldverschreibungen mit einer Ursprungslaufzeit von über zwei Jahren
• Repogeschäfte
3. Mindestreservesatz
= Reservesatz in Prozent, der das Mindestreserve-Soll auf Grundlage der Mindestreservebasis vorschreibt
Der Mindestreservesatz wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegt und ist stets größer Null. Mit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion wurde der Satz auf 2 % festgesetzt (Stand: Mai 2009), wobei für bestimmte Geschäfte ein Satz von genau 0 % angesetzt wird. Dazu gehören:
• Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von über zwei Jahren
• Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von über zwei Jahren
• Schuldverschreibungen mit einer Ursprungslaufzeit von über zwei Jahren
• Repogeschäfte
4. Durchschnittserfüllung
= Erfüllung der Mindestreservepflicht auf Basis der durchschnittlichen Kalendertagesendguthaben auf den Mindestreservekonten innerhalb einer Mindestreserve-Erfüllungsperiode
5. Mindestreserve-Erfüllungsperiode
= Zeitspanne von einem Monat beginnend am Abwicklungstag des ersten Hauptrefinanzierungsgeschäfts, das auf die Sitzung des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB-Rates) folgt und abschließend mit dem Tag vor dem nächsten Abwicklungstag im Folgemonat
6. Freibetrag
= Betrag, den die Institute von ihrem Mindestreserve-Soll abziehen können
Mit Beginn der Euro-Einführung ist der Freibetrag auf 100.000 Euro festgesetzt. Dadurch können die Verwaltungskosten bei einem sehr geringen Reserve-Soll vermindert werden.
Die bedeutendsten Funktionen und Ziele der Mindestreservepflicht sind, die Geldmarktsätze zu stabilisieren und die strukturelle Liquiditätsknappheit der Institute zu vergrößern.
Mindestreservepflicht
Die Mindestreservepflicht ist die von der Europäischen Zentralbank (EZB) an die Kreditinstitute übergebene Verpflichtung, bei der jeweiligen nationalen Zentralbank (Deutschland = Deutsche Bundesbank) im Rahmen der Mindestreservevorschriften des Eurosystems ein Girokonto mit einer entsprechenden Pflichteinlagen zu unterhalten. Die Einlagen bezeichnet man schließlich als Mindestreserve oder Mindestreserve-Soll.
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