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Mindestreservebasis

Die Mindestreservebasis (auch schlicht Reservebasis genannt) gibt den Richtwert für Kreditinstitute an, in welcher Höhe sie eine Mindestreserve bei der nationalen Zentralbank (in Deutschland = Deutsche Bundesbank) zu unterhalten haben. Sie ermittelt sich aus den einzelnen reservepflichtigen Positionen aus der Bilanz eines Institutes.

Die Mindestreservebasis ist Grundlage für die Berechnung des Mindestreserve-Solls. Dazu wird die Reservebasis mit dem Mindestreservesatz multipliziert.

Für die Mindestreservebasis sind die Bilanzwerte folgender wichtiger Bilanzpositionen eines Institutes einzubeziehen:

1) Verbindlichkeiten mit positivem Reservesatz (> 0 %)


  • Einlagen einschließlich …
    … täglich fälliger Einlagen,
    … Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von bis zu zwei Jahren und
    … Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren

  • Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren (einschließlich Geldmarktpapieren)


2) Verbindlichkeiten mit einem Reservesatz von 0 %


  • Einlagen einschließlich …
    … Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von über zwei Jahren und
    … Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von über zwei Jahren

  • Schuldverschreibungen mit einer Ursprungslaufzeit von über zwei Jahren

  • Repogeschäfte


Daraus wird ersichtlich, dass nicht alle Bilanzpositionen mit einem einheitlichen von der EZB festgelegten Mindestreservesatz angesetzt werden, um das Mindestreserve-Soll zu ermitteln. Die langfristigen Verbindlichkeiten unterliegen einem Satz von 0 Prozent.

Demnach fallen die folgenden Verbindlichkeiten nicht in die Berechnung der Mindestreservebasis:


  • Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen Kreditinstituten, die im Verzeichnis der dem Mindestreservesystem des Eurosystems unterliegenden Institute aufgeführt sind

  • Verbindlichkeiten gegenüber der Europäischen Zentralabnk (EZB)

  • Verbindlichkeiten gegenüber den Nationalen Zentralbanken (NZB)

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