Die Mindestreservebasis ist Grundlage für die Berechnung des Mindestreserve-Solls. Dazu wird die Reservebasis mit dem Mindestreservesatz multipliziert.
Für die Mindestreservebasis sind die Bilanzwerte folgender wichtiger Bilanzpositionen eines Institutes einzubeziehen:
1) Verbindlichkeiten mit positivem Reservesatz (> 0 %)
- Einlagen einschließlich …
… täglich fälliger Einlagen,
… Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von bis zu zwei Jahren und
… Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren - Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren (einschließlich Geldmarktpapieren)
2) Verbindlichkeiten mit einem Reservesatz von 0 %
- Einlagen einschließlich …
… Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von über zwei Jahren und
… Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von über zwei Jahren - Schuldverschreibungen mit einer Ursprungslaufzeit von über zwei Jahren
- Repogeschäfte
Daraus wird ersichtlich, dass nicht alle Bilanzpositionen mit einem einheitlichen von der EZB festgelegten Mindestreservesatz angesetzt werden, um das Mindestreserve-Soll zu ermitteln. Die langfristigen Verbindlichkeiten unterliegen einem Satz von 0 Prozent.
Demnach fallen die folgenden Verbindlichkeiten nicht in die Berechnung der Mindestreservebasis:
- Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen Kreditinstituten, die im Verzeichnis der dem Mindestreservesystem des Eurosystems unterliegenden Institute aufgeführt sind
- Verbindlichkeiten gegenüber der Europäischen Zentralabnk (EZB)
- Verbindlichkeiten gegenüber den Nationalen Zentralbanken (NZB)