Mindestreserve-Soll

Das Mindestreserve-Soll stellt den Minimumbetrag einer Bank dar, den sie im Rahmen der Mindestreservepflicht der Europäischen Zentralbank (EZB) bei der jeweiligen nationalen Zentralbank (Deutschland = Deutsche Bundesbank) halten muss. Sie stellt die Pflichteinlage dar, die als Absicherung reservepflichtiger Bilanzpositionen dient.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ermittelt wird das Mindestreserve-Soll durch Multiplikation der Mindestreservebasis mit dem Mindestreservesatz.

A) Mindestreservebasis
Darunter versteht man den Gesamtwert aller reservepflichtigen Bilanzpositionen in Form von Verbindlichkeiten eines Kreditinstitutes, zu den unter Anderem die folgenden gehören:

1. Einlagen
•    täglich fällige Einlagen
•    Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von bis zu zwei Jahren und
•    Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren
•    Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von über zwei Jahren und
•    Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von über zwei Jahren

2. Schuldverschreibungen
•    mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren (inkl. Geldmarktpapiere)
•    mit einer Ursprungslaufzeit von über zwei Jahren

3. Repogeschäfte

B) Mindestreservesatz
Dieser in Prozent angegebene Wert wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegt und ist immer größer Null. Derzeit beträgt er 2 Prozent und wurde mit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion festgesetzt (Stand: Oktober 2009).

Ausnahme: Die folgenden Bilanzpositionen können mit einem Satz von 0 Prozent angesetzt werden

•    Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von über zwei Jahren
•    Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von über zwei Jahren
•    Schuldverschreibungen mit einer Ursprungslaufzeit von über zwei Jahren
•    Repogeschäfte

Vom Mindestreserve-Soll dürfen die Kreditinstitute einen Freibetrag abziehen, der sich momentan auf 100.000 Euro beläuft.

 
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