Mindestreserve-Erfüllungsperiode

Die Mindestreserve-Erfüllungsperiode (auch Mindestreserveperiode genannt) ist die Zeitspanne zur Ermittlung der durchschnittlichen Erfüllung der Mindestreservepflicht der Kreditinstitute. Die Periode beläuft sich dabei auf einen Monat und beginnt am Abwicklungstag des ersten Hauptrefinanzierungsgeschäfts, das auf die Sitzung des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB-Rates) folgt. Sie endet am Tag vor dem nächsten Abwicklungstag im Folgemonat.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Zur Vereinfachung für und Unterstützung der Kreditinstitute bei ihrem Reservemanagement veröffentlicht die Europäische Zentralbank 3 Monate vor Beginn des nächsten Geschäftsjahres zeitgleich mit einem unverbindlichen, ein Jahr umfassenden Zeitplan für die Hauptfinanzierungsgeschäfte einen Mindestreserveperioden-Kalender. Dieser wird in der Regel in einer Pressemitteilung der EZB bekannt gegeben und zudem im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

 
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