Mindestrate

Eine Mindestrate ist eine im Kreditgeschäft seitens des Kreditnehmers an den Kreditgeber mindestens zu leistende Rate zur Tilgung seiner Schuld. Die Höhe einer solchen Rate ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen unter Anderem die Folgenden:

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

•    Darlehensbetrag
•    Darlehenslaufzeit
•    Tilgungssatz
etc.

Die Banken sind auf Sicht der Aufsichtsbehörden verpflichtet, mindestens den festgesetzten Tilgungsbetrag einzufordern, d.h. von einer Erhöhung des Tilgungssatzes soll abgesehen werden, da es die Kreditnehmer noch stärker belastet. Gerät ein Kreditnehmer also beispielsweise in Verzug, dann haben die Kreditinstitute den festgelegten Betrag einzufordern und nicht einfach den Tilgungssatz zu erhöhen. Es ist einem Institut nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aber erlaubt, den Betrag, um den der Schuldner in Verzug kommt, zu verzinsen.

 
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