Mindestanlagesumme

Unter einer Mindestanlagesumme versteht man den Minimumbetrag, den ein Anleger aufbringen muss, um eine bestimmte Kapitalanlageform nutzen zu können bzw. von entsprechenden Konditionen zu partizipieren.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

So kommt vor Allem bei Termineinlagen aber auch bei Fondsinvestitionen häufig vor, dass die Anbieter eine Mindestanlagesumme (z.B. 5.000 Euro) verlangen. Kann ein Anleger diese Summe nicht einschießen, so muss er entweder auf eine andere Anlageform zurück greifen oder mit üblicherweise geringerem Ertrag rechnen.

Speziell bei Kapitalanlagegesellschaften sind Mindestanlagesummen die regel. Der Investor hat einen Mindestbetrag zu erbringen, kann seine Zahlungen mit der zeit aber anpassen, d.h. gegebenenfalls auch zurücksetzen. Die Betragsgrenze wird in der Regel in der Satzung und im jeweiligen Fondsprospekt bzw. in den Broschüren angegeben.

 
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