Meliorationskredit
Unter einem Meliorationskredit versteht man ein Darlehen für die Durchführung kulturtechnischer Maßnahmen zur Verbesserung von Grund und Boden und demzufolge zur Erhöhung der Ertragslage des Bodens. Ausgegeben wurde er vor Allem im 18. Und 19. Jahrhundert in der Regel direkt vom Staat oder durch ein eigens für diesen Zweck gegründetes Institut, gewinnt aber auch heute wieder zunehmend an Bedeutung.
Zu den Maßnahmen, die durch einen Meliorationskredit finanziert werden können, höheren unter Anderem die folgenden:
• Be- oder Entwässerung
• Drainierung
• Regulierung und Eindeichung von Überschwemmungsgebieten
• Urbarmachung von Ödland
• Kanalbau
Abgesichert wurde das Meliorationsdarlehen durch eine Hypothek oder Grundschuld an land- und forstwirtschaftlich benutzbaren Grundstücken. Diese Absicherung nannte man auch Bodenverbesserungspfandrecht. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgte in der Regel aus dem überschüssigen Ertrag, den man aus dem finanzierten Boden erwirtschaftete. Daher war es von enormer Wichtigkeit, dass die Kreditsumme auch für den richtigen Zweck und zum richtigen Einsatz verwendet wurde, um einen zukünftigen Zusatzgewinn aus dem Boden zu erwirtschaften. Daher zielten vor Allem die Kreditgeber auf eine strenge Kontrolle der Kreditmittelverwendung ab.
Die Ausgabe von Meliorationskrediten resultierte vor Allem daraus, dass eine erhöhte Nachfrage nach Lebensmitteln wie Kartoffeln etc. bestand. Zudem machte der wissenschaftliche Fortschritt die Bodenverbesserung leichter.