Massenzahlungsverkehr, Elektronischer (EMZ)

Beim Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) handelt es sich um ein Zahlungsverkehrssystem (Clearingverfahren) der Deutschen Bundesbank, das zur Abwicklung von nicht eiligen Massenzahlungen in Euro genutzt werden kann. Es wurde Anfang der 70er Jahre eingeführt. Seit November 2003 wurde das bis dato nationale Clearingverfahren auch für grenzüberschreitende europäische Zahlungen geöffnet, indem das EMZ an das STEP2-Verfahren der Euro Banking Association (EBA) angebunden wurde.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Über den EMZ werden Zahlungen von Kreditinstituten und anderen Kontoinhabern, die ein Konto bei der Deutschen Bundesbank haben, abgewickelt. Dabei kann das Verfahren bei den folgenden Transaktionsformen eingesetzt werden:

•    Nationale Überweisungen (auch Prior3-Zahlung genannt)
•    EU-Standardüberweisungen (auch STEP2-Zahlung genannt)
•    Scheckeinzüge
•    Lastschrifteinzüge

Betragsmäßig gibt es im EMZ keine Begrenzungen. Eine Ausnahme bildet die STEP2-Zahlung, bei der maximal 50.000 Euro in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Währungsraumes (EWR) bei Angabe der gültigen IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identification Code) transferiert werden können.

Zahlungen im Elektronischen Massenzahlungsverkehr werden nur dann ausgeführt, wenn auf dem Konto des Auftraggebers auch ausreichend Deckung vorhanden ist (Bruttoabwicklung). Demnach ist eine Rückrechnung oder ein Scheitern des Zahlungsausgleiches nicht möglich und es besteht keinerlei Kredit- oder Liquiditätsrisiko. Dem Begünstigten können die Zahlungen demzufolge auch ohne Vorbehalt sofort gutgeschrieben werden und sind für ihn ohne Einschränkungen verfügbar.

Technisch wird der EMZ über die üblichen Kommunikationswege zwischen Kreditinstituten abgewickelt. Dabei ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die Daten beleglos einzureichen. Hierfür stehen die folgenden Einreichungsformen zur Verfügung:

a) Datenfernübertragung (DFÜ) mit elektronischer Unterschrift im Format der elektronischen Öffnung (EÖ)

b) Datenfernübertragung (DFÜ) mit Datenbegleitzettel und Auftragserteilung per Telefax

Für die Nichtbanken gibt es zudem auch die folgenden Wege:

a) Datenträger (Magnetbandkassetten und Disketten) mit elektronischer Unterschrift im Format der elektronischen Öffnung (EÖ)

b) Datenträger (Magnetbandkassetten und Disketten) mit Datenträgerbegleitzettel

Die Einreichung bei den Filialen hat bis 14:30 Uhr (MEZ) zu erfolgen, Anschließend werden die Datensätze an das für die Abwicklung zuständige Servicezentrum ZVP/EMZ-Betrieb gesandt.

Vorteile des Elektronischen Massenzahlungsverkehrs:
•    kostengünstig
•    schnell
•    sicher
•    wettbewerbsneutral
•    bundesweit erreichbar
•    Kein Kredit- oder Liquiditätsrisiko des Zahlungsempfängers

 
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