Margenausgleich

Unter Margenausgleich (auch Margin Call genannt) versteht man im Allgemeinen die Deckung oder Auffüllung einer Lücke, wenn ein Wert unter einer festgelegte Grenze sinkt. Anwendung findet sie vor Allem in der Sicherheitenstellung beispielsweise bei Effektenlombardkrediten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Fällt der Wert einer Sicherheit unter eine bestimmte Grenze (Beleihungsgrenze), so ist der Sicherheitengeber (z.B. Kreditnehmer) dazu verpflichtet, diese Lücke (Marge) mit der Stellung zusätzlicher Sicherheiten aufzufüllen. Kann dieser Margenausgleich nicht erfolgen, ist der Sicherheitennehmer (z.B. Kredit gebende Bank) berechtigt, die noch vorhandenen Sicherheitswerte zu verwerten und den bereits beanspruchten Teil beispielsweise des Darlehens zu tilgen.

Diese Vorgehensweise findet man auch bei den Zentralbanken und ihren Offenmarktgeschäften mit den Geschäftsbanken. Auch hier werden Sicherheiten hinterlegt, bei denen die Kreditnehmer einer Nachschusspflicht (Nachdeckung) unterliegen.

 
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