Long-Position

Ist man in einer Long-Position (engl.: lang, weit), dann hält man im Finanzwesen die Position des Käufers inne, d.h. man befindet sich auf der Seite, ein Recht, eine Ware oder eine Dienstleistung erwerben zu dürfen/ zu wollen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Als Halter der Long-Position hat man dabei grundsätzlich …

… das Recht (z.B. Optionen) oder die Pflicht (z.B. Futures),
… einen bestimmten Basiswert (z.B. Aktie etc.) bzw. eine bestimmte Menge,
… zu einem vereinbarten Preis,
… innerhalb einer entsprechenden Frist oder zu einem bestimmten Termin
… zu kaufen.


Als „Long“ wird diese Position deshalb bezeichnet, weil sich der Inhaber am längeren Hebel befindet, da er entscheidet, wann er sein Recht ausübt. Der Verkäufer (Short-Position) muss abwarten.

 
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