Lohnquote

Die Lohnquote stellt den relativen Anteil der Lohnkosten am gesamten Volkseinkommen dar. Es handelt sich um eine volkswirtschaftliche Kennzahl im Rahmen der (Einkommens-)Verteilungsrechnung, die das Verhältnis des Arbeitnehmerentgelts zum Volkseinkommen definiert.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Damit lässt sich also die Verteilung des Volkseinkommens auf die Faktoren Arbeit und Kapital bemessen. Daraus ergibt sich die folgende Formel:

Lohnquote = (Arbeitnehmerentgelt ÷ Volkseinkommen) * 100

Die Errechnung wird nach international genormten statistischen Erfassungsrichtlinien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung durchgeführt. Dieses Regelwerk, das sogenannte „Balance of Payments Manual“, wurde vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführt und ist für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ebenso maßgeblich wie für die Zahlungsbilanzstatistik und für die Statistik der Zentralbanken. Die Bestandswerte und die Veränderungsgrößen sind für die Geldpolitik eines jeden Landes von erheblicher Relevanz und werden deshalb von den Zentralbanken genau analysiert.

Verschiebungen der Lohnquote können auf Einkommensabweichungen beruhen oder auch auf Veränderungen der Lohnempfängerzahlen. Grundsätzlich werden dabei die Bruttolohnquote und die Nettolohnquote differenziert.

1. Bruttolohnquote
= Einkommen vor Abzug der Steuern und Sozialabgaben einbezogen

2. Nettolohnquote
= Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben einbezogen

Die „bereinigte Lohnquote“ gibt die Lohnquote an, wie sie sich bei gleichbleibender Einkommensempfängerzahl entwickelt hätte.

 
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