Bruttogehalt

Als Brutto Gehalt bezeichnet man das gesamte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Arbeitsentgelt für seine Arbeitsleistung. Ein Arbeitnehmer bekommt diesen Betrag jedoch nicht in voller Höhe ausgezahlt. Vom Brutto Gehalt werden nämlich noch diverse Beiträge abgezogen. Übrig bleibt am Ende das so genannte Netto Gehalt

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Brutto Gehalt ist in der Regel ein Monatsgehalt. Die Abrechnungsformen sind dabei unterschiedliche. In der Regel üblich ist die Stundenweise Abrechnung, bzw. der Stundenlohn. Darüber hinaus gibt es aber auch noch den Stück- bzw. den Akkordlohn (üblich in der Produktion), sowie die Pauschalentlohnung oder aber die Provision.

Die einzelnen Beiträge, die vom Brutto Gehalt abgezogen werden, ist zunächst einmal die Lohnsteuer zu nennen. Diese wird vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt, wie auch die Kirchensteuer (wenn man entweder Mitglied in der katholischen oder in der evangelischen Kirche ist), sowie der Solidaritätszuschlag.

Der größte Brocken allerdings, der vom Brutto Gehalt abgezogen wird, sind die so genannten Sozialversicherungsabgaben. Abgeführt werden diese vom Arbeitgeber an die jeweilige Krankenkasse des Arbeitnehmers. Bei den Sozialversicherungsabgaben handelt es sich im Einzelnen um den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, sowie den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (dieser wird von der jeweiligen Krankenkasse festgelegt). Darüber hinaus fallen unter die Sozialversicherungsabgaben auch die Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, und auch der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Das dann verbleibende Netto Gehalt erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auf sein Gehaltskonto ausgezahlt. Von diesem Geld muss ein Arbeitnehmer seinen Lebensunterhalt bestreiten, das heißt Miete und Mietnebenkosten zahlen, sowie Lebensmittel und alle sonstigen notwendigen Anschaffungen, wie zum Beispiel Miete und so weiter.

 
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