Liquiditätsreserve

Unter einer Liquiditätsreserve eines Institutes versteht man allgemein liquide (flüssige) Mittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit des Unternehmens auch bei größeren Anforderungen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Liquiditätsreserve bei einem Unternehmen besteht aus den bilanziellen Aktiva-Positionen, die kurzfristig in Bargeld umgewandelt werden können. Solche tragen deshalb im betrieblichen Rechnungswesen die Bezeichnung „geldnahe Aktiva“. Dazu gehören alle Vermögensinstrumente, die binnen kürzester Zeit entweder durch Verkauf oder Wandlung in liquide Mittel überführt werden können. Schecks und diskontierbare Wechsel sind hier ebenso zu nennen wie variabel verzinsliche Anleihen und festverzinsliche Wertpapiere der Börse, die nur noch über eine kurze Restlaufzeit verfügen.

Mit dieser Liquiditätsreserve sind Unternehmen in der Lage, vorübergehende Störungen der Zahlungsfähigkeit zu verhindern. Bei Kreditinstituten bestehen diese Reserven sowohl aus bisher nicht abgerufenen Refinanzierungsgeschäften als auch aus Aktiva-Positionen, die noch an die Zentralbank verkauft werden können. Geschäftsbanken führen Reservekonten bei der Zentralbank, auf denen sie ihr Reserveguthaben halten. Dieses dient der zu haltenden Mindestreservepflicht, die allen Kreditinstituten auferlegt ist. Die Höhe der Mindestreserve wird über den Mindestreservesatz der entsprechenden Verbindlichkeiten errechnet und von der Zentralbank verzinst. Die von den Banken zusätzlich bereitgehaltene Summe an Zentralbankgeld, die über der Menge des für die täglichen Finanzgeschäfte benötigten Bargelds hinausgeht, wird Reservesockel genannt. Sämtliche Bankguthaben bei der Zentralbank, die über dem Mindestreservesoll liegen, stellen den Reserveüberschuss dar.

 
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