Liquiditätskennzahl

Die Liquiditätskennzahl (nicht zu verwechseln mit den Liquiditätsgraden) ist eine im Rahmen der Unternehmensbewertung ermittelte Kennziffer, die angibt, ob in einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut ausreichend Liquidität vorhanden ist.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die gesetzliche Grundlage bildet die Liquiditätsverordnung (LiqV). Demnach gibt die Liquiditätskennzahl „(…) das Verhältnis zwischen den im Laufzeitband 1 verfügbaren Zahlungsmitteln und den während dieses Zeitraumes abrufbaren Zahlungsverpflichtungen an. (…)“. Unter dem Laufzeitband 1 (LB 1) versteht man dabei alle Zahlungsmittel und –verpflichtungen, die entweder täglich oder in bis zu 1 Monat fällig sind. Daraus ergibt sich die folgende Formel:

Liquiditätskennzahl = Zahlungsmittel LB 1 ÷ Zahlungsverpflichtungen LB 1

Das Ergebnis sollte grundsätzlich den Wert 1 nicht unterschreiten. Erst dann gilt die Liquidität eines Institutes als ausreichend.

Die Formel der Liquiditätskennzahl gilt als Basis für die Ermittlung weiterer Beobachtungskennzahlen, die sich auf die Zahlungsmittel und –verpflichtungen der Laufzeitbänder …

… 2 -> fällig in über einem Monat bis zu drei Monaten,
… 3 -> fällig in über drei Monaten bis zu sechs Monaten und
… 4 -> fällig in über sechs Monaten bis zu zwölf Monaten

beziehen.

Zu den Zahlungsmitteln im Laufzeitband 1 zählen unter Anderem:
- Kassenbestand
- Guthaben bei Zentralnotenbanken
- Inkassopapiere
- unwiderrufliche Kreditzusagen von einem anderen Institut oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau
- nicht wie Anlagevermögen bewertete Wertpapiere
- Vermögensgegenstände, die von der Europäischen Zentralbank oder der Zentralnotenbank eines Staates nach dem jeweiligen Verzeichnis als refinanzierungsfähige Sicherheiten anerkannt werden
- nicht wie Anlagevermögen bewertete gedeckte Schuldverschreibungen
- 90 % der jeweiligen Rücknahmepreise nicht wie Anlagevermögen bewerteten Anteile an richtlinienkonformen Sondervermögen, Spezial-Sondervermögen

Beispiele für Zahlungsverpflichtungen dieses Laufzeitbandes sind:
- 40 % der täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- 10 % der täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
- 10 % der Spareinlagen
- 5 % der Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln
- 5 % der Eventualverbindlichkeiten aus übernommenen Bürgschafts- oder Gewährleistungsverpflichtungen
- 5 % des Haftungsbetrags aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
- 20 % der Platzierungs- oder Übernahmeverpflichtungen
- 20 % der noch nicht in Anspruch genommenen, unwiderruflich zugesagten Kredite

 
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