Legitimation

Grundsätzlich versteht man in der Finanzwirtschaft unter der Legitimation die Feststellung der Berechtigung einer natürlichen oder juristischen Person zur Durchführung einer bestimmten Handlung (z.B. Konteröffnung). Dies geschieht im Bankenwesen nach steuer-, geldwäsche- und außenwirtschaftrechtlichen Gesichtspunkten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Demnach sind vor Allem die folgenden drei Gesetzgebungen Grundlage für die Legitimation im Bankenwesen:

1. Abgabenordnung (AO)
Die Legitimation einer Person erfolgt hier auf dem Grundsatz der Kontenwahrheit. In der AO ist festgelegt, dass Niemand auf einen falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten …

… ein Konto einrichten,
… Buchungen vornehmen,
… Wertsachen (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) in Verwahrung geben,
… Wertsachen verpfänden oder
… sich ein Schließfach geben lassen

darf.

Dahingegen sind Einrichtungen und Personen, die …

… Konten führen (z.B. Banken etc.)
… Wertsachen verwahren,
… Wertsachen als Pfand nehmen oder
… Schließfächer überlassen,

verpflichtet, sich Gewissheit über die Person und die Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen. Die Daten sind dabei in geeigneter Form (z.B. bei Konten in den Kontounterlagen) festzuhalten.

Sollte dagegen verstoßen werden, dann darf nur mit Zustimmung des zuständigen Finanzamtes eine solche Handlung seitens der Kreditinstitute etc. durchgeführt werden (z.B. Konto eröffnen etc.).

Durch diese Maßnahme sollen Steuerhinterziehungen verhindert werden.

2. Geldwäschegesetz (GwG)
Nach dem GwG sind diverse Verpflichtete wie Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen etc. dazu verpflichtet, die Identität einer Person und der wirtschaftlich Berechtigten zu überprüfen und entsprechende Daten zu erheben, sofern die folgenden Tatbestände vorliegen:

-> Eingehen einer Geschäftsbeziehung

-> Annahme von Bargeld ab 15.000,00 Euro

-> Durchführung von Transaktionen ab 15.000,00 Euro (auch, wenn einzelne mit einander in Verbindung stehende Transaktionen im Gesamten diesen Wert ergeben)

-> Eintreten eines Verdachtsfalles bezüglich strafrechtlicher Vorschriften und Terrorismusfinanzierungen

-> Aufkommen von Zweifeln an der Identität der Person oder des wirtschaftlich Berechtigten

-> Kauf oder Verkauf von Spielmarken ab einem Wert von 2.000,00 Euro

-> Prämienzahlung ab 15.000,00 Euro innerhalb eines Jahres durch einen Versicherungsvermittler

Grundsätzlich zu klären sind die folgenden Fragen:

a) Wer ist mein Vertragspartner?
b) Welchen Zweck bzw. welche Art der Geschäftsbeziehung wird angestrebt?
c) Handelt er für einen wirtschaftlich berechtigten ? (auf eigene oder fremde Rechnung)

Folgende Daten sind mindestens festzuhalten:

Natürliche Personen
- Name
- Geburtsort
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift

Juristische Personen
- Firma
- Name oder Bezeichnung
- Rechtsform
- Registernummer
- Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung
- Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter

Für eine Legitimation sind nach GwG die nachfolgenden Dokumente zugelassen:

Natürliche Personen
- im Inland gültiger amtliche Lichtbildausweis
-> an Hand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes

Juristische Personen
- Auszugs aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis
-Gründungsdokumente oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente
- Einsichtnahme in die Register- oder Verzeichnisdaten

Ziel ist vorrangig die Bekämpfung von Geldwäsche und die Verhinderung von Terrorismusfinanzierungen.

3. Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
Nach dieser Regelung haben die Institute die devisenrechtliche Stellung des Vertragspartners zu prüfen, d.h. ob er gebietsansässig oder -fremd ist. Zudem wird ermittelt, ob es sich um einen Steuerinländer oder -ausländer handelt.

 
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