Lebensversicherung verkaufen

Unter dem Ausdruck „Lebensversicherung verkaufen“ versteht man zum Einen den Absatz von Lebensversicherungspolicen durch die Versicherungsgesellschaften (Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages zwischen Versicherungsgeber und -nehmer) und zum Anderen eine Möglichkeit der Vertragsbeendigung von Versicherungsverträgen durch den Versicherungsnehmer.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der Verkauf einer Versicherungspolice durch den Versicherungsnehmer ist nicht zu verwechseln mit der Rückgabe über den Rückkaufswert, denn in solch einem Fall muss eine Vertragskündigung erfolgen. Beim Verkauf einer Lebensversicherungspolice am Zweitmarkt (Sekundärmarkt) hingegen werden die Ansprüche aus dem Vertrag abgetreten bzw. tritt der Käufer direkt als Versicherungsnehmer in den Vertrag ein.

Indem man die Lebensversicherung verkauft, hat man die Chance, einen höheren Wert zu erzielen, als man es über den durch die Versicherungsgesellschaften angebotenen Rückkaufswert hätte bekommen können. Bezüglich des Rückkaufwertes aber besteht für den Versicherungsnehmer ein rechtlicher Anspruch gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Händler am Sekundärmarkt sind oftmals bereit, ein größeres Risiko einzugehen und mehr zu zahlen. Die Käufer profitieren von den Versicherungssummen sowie den Zinsen und Überschussbeteiligungen, die beispielsweise durch Fondsanlagen entstehen. Da sie ihr Risiko über Diversifikation auf verschiedene Policen eingrenzen können, kann der aktuelle Versicherungsnehmer (Verkäufer) möglicherweise eben mehr Ertrag erzielen. Beachtet werden sollte, dass die erzielten Erträge aus dem Verkauf von Lebensversicherungspolicen der Steuerpflicht unterliegen.

Ein Hauptgrund dafür, eine Lebensversicherung zu verkaufen, besteht in darin, dass der Versicherungsnehmer Bargeld benötigt. Aber auch die Änderung persönlicher Verhältnisse spielt oftmals eine Rolle.

 
  • WhatsApp