Leasinggeschäft

Das Leasinggeschäft, oder schlicht Leasing genannt, zählt zu den Sonderformen der Finanzierung und wird durch entsprechende Finanzierungsinstitute, sogenannte Leasing-Gesellschaften (indirektes Leasing) oder den Hersteller der Güter (direktes bzw. Hersteller-Leasing) durchgeführt. Hierbei handelt es sich um die Vermietung oder Verpachtung beweglicher (Mobilien-Leasing) oder unbeweglicher (Immobilien-Leasing) Wirtschaftsgüter.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Leasinggeschäfte zählen nicht zu den allgemeinen Bankgeschäften laut Kreditwesengesetz (KWG). Als Vertragspartner treten auf:

- Vermieter oder Verpachtender = Leasing-Geber
- Mieter oder Pächter = Leasing-Nehmer.


Die Leasing-Geber treten dabei üblicherweise als Tochtergesellschaften von Kreditinstituten auf und hinsichtlich der Rechtsform dominiert die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Grundsätzlich kristallisieren sich im Rahmen von Leasinggeschäften die folgenden beiden Vertragsarten heraus:

1. Vollamortisationsvertrag
- Leasing-Zahlungen des Leasing-Nehmers während der unkündbaren Grundmietzeit decken mindestens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den Leasing-Gegenstand inklusive der …

… Finanzierungskosten
… Risikospanne
… Gewinnspanne

des Leasing-Gebers

- nach Ablauf Grundmietzeit vertragsabhängige und individuell vereinbarte Weiterführung des Geschäftes

2. Teilamortisationsvertrag
- Leasing-Zahlungen des Leasing-Nehmers während der unkündbaren Grundmietzeit decken nur einen Teil der Kosten (siehe oben)
- Verpflichtung des Leasing-Gebers zur Absicherung des nicht amortisierten Teils

Möglichkeiten:
-> Anschlussleasingvertrag auf Basis des Restwertes des Gegenstandes
-> Kauf/ Übernahme des Leasing-Gegenstandes zum Restwert/ vorher vereinbarten Preis
-> Rückgabe des Leasing-Gegenstandes an Leasing-Gesellschaft

Weitere Leasing-Arten sind unter Anderem:

a) Financial Leasing (Finance Leasing; Finanzierungs-Leasing)
- mittel- oder langfristige Vertragszeiten
- unkündbare Grundmietzeit vereinbart
- üblicherweise mit Kaufrecht des Leasing-Nehmers am Leasing-Gegenstand am Laufzeitende
- in der Regel Vollamortisationsverträge

b) Operate-Leasing (Operatingleasing, Operatives Leasing)
- kurzfristige Vertragslaufzeiten
- keine feste Grundmietzeit (jederzeit kündbar) oder kurze Grundmietzeit (danach kündbar)
- üblicherweise Teilamortisationsverträge mit mehrmaliger Vermietung an

c) Investitionsgüter-Leasing
- spezielle Form des Mobilien-Leasing

d) Konsumgüter-Leasing
- spezielle Form des Mobilien-Leasing

e) Full-Service-Leasing
- Leasing-Gesellschaft übernimmt …
… Wartung
… Reparaturdienst
… Versicherungen
etc.

f) Teil-Service-Leasing
- Serviceleistungen werden vertraglich zwischen Leasing-Nehmer und -Geber aufgeteilt

g) Net-Leasing
- Serviceleistungen übernimmt komplett der Leasing-Nehmer

h) Sale-and-lease-back (Sale-Lease-Back)
- Verkauf eines Gutes an eine Leasing-Gesellschaft und Leasing dieses Gegenstandes durch den Verkäufer selbst (Grund: Verkäufer setzt Liquidität frei)

i) Revolving-Leasing
- Austausch des Leasing-Gegenstandes am Ende der Grundmietzeit durch einen anderen

j) Special-Leasing (Spezialleasing)
- Leasing-Gegenstand speziell auf Wünsche und Bedürfnisse des Leasing-Nehmers zugeschnitten
- wirtschaftlich sinnvolle Nutzung üblicherweise nur noch durch Leasing-Nehmer möglich

Für den Leasing-Nehmer bietet diese Finanzierungsform vor Allem die folgenden Vorteile:
- stetiger Liquiditätsabfluss durch monatlich kalkulierbare Zahlungen
- Ausgleich der Aufwendungen durch Einnahmen aus der Nutzung des Leasing-Gegenstandes
- keine besonderen Sicherheiten von Nöten
- steuerliche Absetzung der Leasing-Raten (Betriebsausgaben)
u.s.w.

Nachteile des Leasing-Nehmers hierfür sind beispielsweise:
- verhältnismäßig hohe laufende Mietkosten
- vertragliche Bindung während Grundmietzeit (unkündbar)
- kein Eigentum am Gegenstand -> kein Verkauf/ keine Rückgabe während Laufzeit möglich
u.s.w.

 
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