Kundendaten-Informationspflicht

Die Kundendaten-Informationspflicht besteht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) für jedes Kreditinstitut. Sie sind angehalten, ein Datensatz anzulegen, über den ein automatisierter Abruf über Kundenstammdaten möglich ist.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Nach der Zinsinformationsverordnung (ZIV), die 2005 in Kraft getreten ist, müssen sämtliche in der Europäischen Union (EU) anfallenden Zinserträge automatisch an die jeweiligen zuständigen Finanzämter weiter gemeldet werden. Von dort aus werden die Informationen an die jeweiligen Finanzbehörden vor Ort geschickt, die für den wirtschaftlichen Eigentümer der Kapitalerträge zuständig sind.

Ebenso erhalten deutsche Finanzbehörden Meldungen von im Ausland niedergelassenen Zahlstellen über Zinsüberweisungen an in Deutschland lebende Empfänger. Gemeldet werden neben Zinsenerträgen auch Erlöse beim Verkauf bestimmter festverzinslicher Wertpapiere.

Die Kundendaten-Informationspflicht dient der Einkommensbesteuerung. Das automatisierte Verfahren findet jährlich zwischen allen Mitgliedsstaaten statt. Überdies wurden mit weiteren Drittländern und assoziierten Gebieten entsprechende Abkommen zum Austausch von Auskünften vereinbart. Zur besseren Identifikation der Eigentümer von Zinseinkünften soll ein neues Personalkennzeichnungs-System installiert werden. Seit Einführung der Kundendaten-Informationspflicht nehmen nicht wenige Bankkunden sensible Geldübertragungen eher in Bargeld vor als sie per Überweisung zu transferieren. Daneben werden zunehmend auch Nominees, also Treuhänder oder Strohmänner zur Übermittlung eingesetzt.

 
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