Kreditverbriefung

Von Kreditverbriefung spricht man, wenn Forderungen aus Kreditgeschäften (Kreditportfolio) von der ursprünglichen Kreditbeziehung gelöst und zu marktfähigen Wertpapieren (Asset Backed Securities, kurz ABS) umgewandelt werden, d.h. illiquide, nicht handelbare Vermögenswerte werden handelbar gemacht.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Hinsichtlich des Übertragungsumfanges differenziert man die zwei folgenden Möglichkeiten:

1. True Sale – Verbriefung
= direkter Verkauf von Krediten einer Bank an eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, kurz SPV), sodass diese Forderungen an Kunden aus der Bilanz des Kreditinstitutes verschwinden

2. Synthetische Verbriefung
= ausschließlich schuldrechtlicher Übertrag des Kreditrisikos an die SPV, ohne dass die Forderungen aus der Bilanz des Kreditinstitutes verschwinden

Die Zweckgesellschaften verkaufen die Wertpapiere an die Anleger und übernehmen gleichzeitig das Ausfallrisiko der Bank. Diese Unternehmen agieren also als Sicherungsgeber, wo hingegen die Banken (Originator) die Sicherungsnehmer sind, da sie sich durch die Auslagerung der Risiken absichern.

Kreditverbriefungen sind durch die zu Grunde liegenden Darlehen gesichert, d.h. die Zins- und Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer sind gleichzeitig die Zins- und Tilgungszahlungen der SPV an die Anleger.

 
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