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Kreditleihe

Als Kreditleihe bezeichnet man eine Form der Kreditbereitstellung, bei der kein Geldbetrag sondern die Kreditwürdigkeit des Darlehensgebers zur Verfügung gestellt wird. Hier unterscheidet man im Allgemeinen den Akzeptkredit sowie das Avaldarlehen.

A) Akzeptkredit
Ein Kreditinstitut akzeptiert einen vom Kreditnehmer ausgestellten Wechsel (Wechselakzept), dessen Begünstigter ein Gläubiger des Kreditnehmers ist (z.B. Lieferer) ist. Der Kreditgeber haftet hier für die Einlösung des Wechsels und kann mit der Kreditleihe eine Vertrauensbasis für den Gläubiger schaffen.

B) Avalkredit
Bei dieser Form der Kreditleihe übernimmt der Kreditgeber eine Bürgschaft oder eine Garantie für den Kreditnehmer, d.h. er kann für die Verbindlichkeiten des Schuldners in Anspruch genommen werden.

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