Kreditkosten

Die Kreditkosten umfassen alle mit der Aufnahme eines Darlehens anfallenden Aufwendungen des Kreditnehmers, der wiederum gesetzlich und vertraglich zur Zahlung dieser Kosten verpflichtet ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beispielsweise steht Folgendes geschrieben: „Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuerstatten.“

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Demnach ist der Zinssatz für einen zur Verfügung gestellten Darlehensbetrag definitiv vom Kreditnehmer in der vertraglich vereinbarten Höhe sowie zu den vereinbarten Fälligkeitsdaten zu zahlen. Der Zinssatz richtet sich dabei vor allem nach den folgenden Kriterien:

•    Kreditlaufzeit
•    Zinsbindungsfrist (variabler oder fester Zins, Cap-Darlehen, Floor-Darlehen)
•    Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kreditnehmers
•    gestellte Sicherheiten
•    momentanes und zu erwartendes Marktzinsniveau

Der Zinssatz stellt die Hauptkosten eines Kredites dar und wird ergänzt durch entsprechende Kreditnebenkosten, die von Kreditgeber zu Kreditgeber sehr unterschiedlich ausfallen können:

•    Disagio (Abschlag vom Kreditnennwert)
•    Kosten der Stellung von Sicherheiten (z. B. Notar- oder Grundbuchkosten)
•    Kosten der Bewertung von Sicherheiten (z. B. Gutachterkosten)
•    Bearbeitungsgebühren für den Kredit
•    Kosten für die Restschuldversicherung
•    Bereitstellungszinsen
•    Kreditprovision
•    Vorfälligkeitsentschädigung bei frühzeitiger Kreditbeendigung
•    Kosten der Freigabe von Sicherheiten (z. B. Notar- oder Grundbuchkosten)

Üblicherweise kann man die Intensität von Kreditkosten besonders am Effektivzins ablesen, denn er stellt den Nominalzins inklusive aller anfallenden Kosten über die gesamte Laufzeit dar. Allerdings werden manche Kosten auch nicht in den effektiven zins mit eingerechnet, sodass diese noch erfragt und in die Vergleiche mit einbezogen werden.

 
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