Kreditgeber

Der Kreditgeber bzw. Darlehensgeber ist gemäß der Richtlinie 87/102/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe dieser Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit einen Kredit gewährt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Demnach stellt der Kreditgeber eine der Vertragsparteien eines Kreditvertrages dar und ist den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches(BGB) nach dazu verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Die Durchführung der Kreditvergabe zählt in den Bereich des Kreditgeschäfts, worauf sich besonders Banken und Kreditinstitute spezialisiert haben.

Entsprechend der Kreditgeber differenziert man im Wesentlichen dir folgenden Kreditarten

1. Kredite im eigentlichen Sinn
-> werden von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten gewährt

2. Handelskredite
-> werden von Wirtschaftsunternehmen gewährt

3. private Kredite
-> Kreditgeber sind üblicherweise Privatpersonen (z.B. Verwandte oder Bekannte)

4. öffentliche Kredite
-> die Kredite werden von der öffentlichen Hand gewährt

 
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