Kreditderivat

Kreditderivate sind in den Bereich der Termingeschäft einzuordnen und im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) definiert. Demnach handelt es sich um „(…)als Kauf, Tausch oder anderweitig ausgestaltete Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und dem Transfer von Kreditrisiken dienen (…)“.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Es handelt sich also um Finanzinstrumente, mit denen Kreditrisiken auf Dritte übertragen werden können. Die Person, die die Risiken übernimmt, wird als Sicherungsgeber bezeichnet.

Änderungen am Vertragsverhältnis zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer ergeben sich durch die Verwendung von Kreditderivaten nicht, d.h. die geschäftlichen Verbindungen zwischen beiden bestehen unverändert fort.

Kommen Kreditderivate zum Einsatz, handelt es sich also im Prinzip um eine übliche Form der Risikoverlagerung. Der Kreditgeber (= Sicherungsnehmer bzw. Risikogeber) sichert sich ab, indem er das Ausfallrisiko an den Dritten (= Erwerber Kreditrisiko bzw. Risikonehmer) überträgt.

Beispiele:
Credit Default Swaps (CDS)
Total Return Swaps
Credit Linked Notes (CLN)

 
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