Kreditauszahlung
Mit der Kreditauszahlung meint man die Valutierung eines Darlehens, d.h. die Nettokreditsumme eines beantragten Kredites wird dem Kreditnehmer zur Verfügung bereit gestellt und der Kredit wird damit rechtlich wirksam. Den Auszahlungszeitpunkt kann entweder der Darlehensnehmer selbst bestimmten oder wird von der Kredit gebenden Bank festgelegt.
Für eine fristgerechte Kreditauszahlung ist die Vollständigkeit des Antrages sowie der einzureichenden Unterlagen von größter Bedeutung. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor und stimmen die Angaben im Antrag, so kann ein Kreditantrag innerhalb weniger Tage bearbeitet werden und die Kreditauszahlung frühzeitig erfolgen. Welche Unterlagen gefordert werden, hängt vom Kredit sowie vom Anbieter ab. Bei standardisierten Verbraucherdarlehensverträgen werden in der Regel die folgenden Dokumente verlangt:
Privatpersonen
• Kreditantrag im Original mit Unterschrift des Antragstellers
• Einkommensnachweise in Form von Lohn- oder Gehaltsabrechnungen
• Kontoauszüge
Gewerbetreibende und Freiberufler (Selbständige)
• Kreditantrag im Original mit Unterschrift des Antragstellers (ggf. Firmenstempel)
• betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
• Einkommenssteuerbescheide
• Kontoauszüge
• Einnahmen-/Überschussrechnung
• Gewinn- und Verlustrechnung
Die Kreditauszahlung selbst wird heutzutage üblicherweise bargeldlos durchgeführt, d.h. die Kreditsumme wird entweder auf einem vom Kreditnehmer angegebenen Girokonto bereit gestellt oder auf einem separaten Kreditkonto verbucht. Der Kreditnehmer kann eigenständig über den Kreditbetrag verfügen. Teilweise ist aber auch noch die Barauszahlung der Kreditsumme (in der Regel bei kleinen Beträgen) möglich.