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Kreditausfall

Unter „Kreditausfall“ versteht man uneinbringliche Forderungen gegenüber Kreditnehmern, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind und nun ihre Zins- und Tilgungsleistungen ganz oder teilweise nicht mehr besorgen können.

Kreditausfälle wirken sich negativ auf die Bilanzen von Banken aus, denn sie müssen die Ausfälle als Verlust verbuchen, was gleichzeitig den Ertrag mindert.

Um die Risiken zu minimieren, nehmen die Banken vor der Vergabe eines Kredits eine Risikoabwägung vor. An Hand eines Ratings wird das Ausfallrisiko ermittelt und das Ergebnis hat unmittelbar Auswirkungen auf die Höhe der Zinsen. Je höher das Risiko für Kreditausfälle ist, desto stärker steigt der Zinssatz. Die höheren Kreditzinsen haben in diesem Fall die Funktion einer Risikoprämie für die Bank.

Neben der Bonität des Kreditinteressenten spielen auch die Sicherheiten eine Rolle, die der Gläubiger der Bank anbieten kann. Bei der Bewertung der Kreditrisiken und der daraus zu ziehenden Konsequenzen haben die Banken nur begrenzten Spielraum.

Im Kreditwesengesetz (KWG) sind wichtige Regeln für die Vergabe von Krediten unter Berücksichtigung des Risikos von Kreditausfällen festgeschrieben. Damit spektakuläre Ausfälle von Großkrediten nicht das Bankensystem insgesamt in eine Schieflage bringen können, sind die Institute zur vierteljährlichen Meldung ihrer großen Kreditengagements an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verpflichtet.

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