Kreditantrag

Unter einem Kreditantrag versteht man die Willenserklärung eines Darlehensnehmers zum Abschluss eines Kreditvertrages. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), wonach Darlehensverträge schriftlich abzuschließen sind. Der Schriftform ist Genüge getan, wenn Kreditgeber und -nehmer getrennt voneinander Antrag und Annahme jeweils schriftlich erklären.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Der vom Darlehensnehmer zu unterzeichenende Kreditantrag muss besonders bei Verbraucherdarlehensverträgen nach den Vorschriften des BGB mindestens die folgenden Punkte enthalten:

•    Nettodarlehensbetrag und ggf. die Höchstgrenze des Darlehens
•    Gesamtbetrag aller Teilzahlungen (Tilgung, Zinsen, sonstige Kosten)
•    Art und Weise der Rückzahlung des Darlehens bzw. Regelung der Vertragsbeendigung
•    Zinssatz und alle sonstigen Kosten des Darlehens einschließlich etwaiger Vermittlungskosten
•    (anfänglichen) effektiven Jahreszins
•    Kosten einer Restschuld- oder sonstigen Versicherung
•    zu bestellende Sicherheiten

Der Kreditantrag muss demnach nicht vom Darlehensgeber unterzeichnet werden. Er hat eine eigene Erklärung bezüglich der Annahme des Antrages abzugeben. Diese bedarf ebenfalls keiner Unterzeichnung, sofern die Erklärung mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erstellt wird.

Heutzutage ist es auf Grund der Standardisierung der Kreditverträge möglich, Anträge online zu stellen, d.h. der Kreditgeber stellt den Interessenten einen Online-Prozess zur Verfügung, in dem alle notwendigen Daten eingegeben werden. Anschließend wird der Antrag unterschrieben und via Post-Ident zur jeweiligen Bank geschickt. Die Abwicklung kann von Anbieter zu Anbieter variieren.

Der Kreditantrag gilt als von der Bank spätestens dann angenommen, wenn der Darlehensbetrag dem Kreditnehmer bereit gestellt wird (z.B. auf einem im Antrag angegebenen Girokonto).

 
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