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Kreditablösung

Mit der Kreditablösung meint man die vorzeitige Rückzahlung eines bestehenden Darlehens durch Übertragung der Schuld auf einen neues Darlehen bei einem neuen Kreditgeber im Rahmen einer Umschuldung. Mit dem neuen Darlehen wird der alte Kredit abgelöst, sodass die neue Schuld mindestens die in Höhe des alten Darlehens aufgenommen wird.

Voraussetzung für eine Kreditablösung ist die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens. Diese muss, sofern nicht bereits durch Gesetz vorgegeben, vertraglich vereinbart sein. Üblicherweise muss das bestehende Darlehen fristgerecht gekündigt werden, da sonst Vorfälligkeitsentgelte berechnet werden.

Eine Kreditablösung lohnt sich besonders in Niedrigzinsphasen, da das aktuelle Darlehen mit schlechteren Zinsen vereinbart sein kann, als derzeit das Marktzinsniveau vorsieht. Der alte Kredit kann also zu einem Darlehen mit besseren Konditionen umgeschuldet werden. Der bestehende Kredit kommt somit in die Sondertilgung.

Eine von vornherein geplante Kreditablösung findet man bei Zwischenfinanzierungen. Hier geht der Kreditnehmer von Beginn an die Verpflichtung ein, die bestehende Schuld durch ein in Zukunft aufzunehmendes Darlehen umzuschulden. So werden beispielsweise Bausparverträge zwischenfinanziert bis sie fällig werden und der Bausparer das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen kann. So sichert sich der Darlehensnehmer verhältnismäßig günstige Konditionen für seine Finanzierung.

Gründe für die Inanspruchnahme einer Kreditablösung können sein:

•    Umwandlung kurzfristiges Darlehen in langfristiges
•    Umwandlung variabler Darlehenszins in Festzins
•    Auslauf Zinsfestschreibung (Ablehnung Darlehensverlängerung seitens des Darlehensnehmers)
u.s.w.

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