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Kredit, titrierter

Ein titrierter Kredit unterscheidet sich wesentlich von einem Direktkredit. Der Darlehensbetrag wird hier nicht unmittelbar vom Gläubiger an den Schuldner (Emittent von Wertpapieren) gezahlt, sondern über den Erwerb von Wertpapieren des Emittenten zur Verfügung gestellt.

Wer als privater oder institutioneller Anleger Bundesanleihen oder Bundesobligationen kauft, der gewährt dem Emittenten einen titrierten Kredit. In den genannten Fällen handelt es sich beim Emittenten zumeist um öffentliche Stellen wie den Bund, der einen wesentlichen Teil seines Haushaltes durch titrierte Kredite finanziert. Die Gesamtschuld wird bei einem solchen Kredit in viele Einzelforderungen unterteilt und es gibt statt einem Gläubiger eine große Zahl von Kreditgebern. Jede Anleihe, die von einem Anleger erworben wird, ist dann ein einzelner titrierter Kredit, der einen kleinen Teil der Gesamtschuld ausmacht.

Neben der öffentlichen Hand können auch Unternehmen titrierte Kredite aufnehmen. Das können sie ebenfalls durch die Emission von Anleihen tun, die dann von Anlegern gezeichnet werden können. Der Kauf einer solchen Anleihe bedeutet formal die Begründung eines titrierten Kreditvertrags zwischen dem emittierenden Unternehmen und dem Investor. Die Laufzeit der Anleihe, das späteste Datum für die Rückzahlung durch den Kreditnehmer und der jährlich zu zahlende Zins werden dabei vertraglich festgeschrieben.

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