Kredit Privat

Ein Kredit für Privat bzw. ein Privatkredit ist ein Darlehen an private Haushalte. Er dient der Finanzierung von Gebrauchs- (z.B. PKW) oder Verbrauchsgütern (z.B. Reise). Die Bezeichnung nutzt man somit synonym für Verbraucherdarlehen (Ratenkredite), die rechtlich wiederum im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Demnach versteht man unter Privatkrediten entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer (Verbraucherdarlehensvertrag). Die Verträge sind schriftlich abzuschließen, wobei die vom Darlehensnehmer zu unterzeichnende Darlehenserklärung Folgendes beinhalten muss:

•    Nettodarlehensbetrag (ggf. Höchstgrenze des Darlehens)
•    Gesamtbetrag aller vom Darlehensnehmer zur Tilgung des Darlehens sowie zur Zahlung der Zinsen und sonstigen Kosten zu entrichtenden Teilzahlungen
•    Art und Weise der Rückzahlung des Darlehens
•    Regelung der Vertragsbeendigung
•    Zinssatz und alle sonstigen Kosten des Darlehens
•    (anfänglicher) effektiver
•    Kosten einer Restschuld- oder sonstigen Versicherung
•    zu bestellende Sicherheiten

Die Bezeichnung „Privatkredit“ wurde früher vorrangig für Kredit von Privatpersonen an Privatpersonen verwendet. Auch heute noch findet man diese Form oftmals im Kreise der Verwandtschaft. Diesen Kredit nennt man in der Regel auch Verwandtenkredit. Generell kann also jede beliebige Person als Kreditgeber gegenüber anderen auftreten. Bei Krediten von Privat an Privat ist aber das große Problem, dass die Bonität des Kreditnehmers nicht genau eingeschätzt werden kann. Teilweise sind höhere Zinsen im Privatbereich daher keine Seltenheit, damit sich die Geldgeber absichern können.

 
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