Kredit, Not leidender

Von einem Not leidenden Kredit (auch „notleidend“ geschrieben) spricht man, wenn der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt bzw. nachkommen kann und somit eine frist- und vertragsgemäße Rückzahlung nicht mehr gewährleistet ist. Er ist sozusagen in Zahlungsschwierigkeiten geraten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei einem Not leidenden Darlehen kommt es üblicherweise zu einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, wodurch anhaltende Zahlungsprobleme und auch drohende Zahlungsunfähigkeit auftreten. Die Zahlung der Zins- und Tilgungsleistungen ist also gefährdet und der Darlehensnehmer befindet sich bereits im Rückstand.

Schon vor der eigentlichen Kreditvergabe und während der Darlehenslaufzeit versucht die Bank, ein solches Risiko zu vermeiden. Sie prüft …

… die persönliche und materielle Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers,
… auch während der Laufzeit regelmäßig die Kreditwürdigkeit,
… und überwacht die Einhaltung der vertraglichen Bedingungen,
… die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten,
… extern angegebene Engagements bei fremden Banken.
u.s.w.

Kommt es schließlich doch zum Fall eines Not leidenden Kredites, so wird dieser in der Regel wie folgt abgewickelt:

Mahnungen bei Zahlungsverzug
1. Und 2. Mahnung:
- Information an Kunden über …
… Rückstand,
… Zahlungsaufforderung,
… Rechtsfolgen bei Nichtzahlung,
… Gesprächsangebot

3. Mahnung
- letzte Fristsetzung
- Androhung Kündigung Darlehen
- Androhung Sicherheitenverwertung

Grundsätzlich hat die Bank im Folgenden verschiedene Möglichkeiten, ein Not leidendes Darlehen zu sichern. So kann sie …

… eine Verstärkung der Sicherheiten verlangen,
… den Kredit „fällig stellen“ (kündigen),
… das AGB-Pfandrecht (Allgemeine Geschäftsbedingungen) geltend machen,
… die geltenden Sicherheiten verwerten
u.s.w.

Sollte der Kredit gekündigt werden, müssen laut Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechende Voraussetzungen bestehen:

Mit mindestens …
… 2 aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise und
… 10 % der Kreditsumme bei einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren bzw.
… 5 % der Kreditsumme bei einer Laufzeit von über 3 Jahren
in Verzug und

eine Erklärung zur Gesamtfälligstellung seitens der Bank mit einer Fristsetzung von 2 Wochen.

Um sich auch bilanziell von den Not leidenden Krediten los zu sagen bzw. die Bilanz um die entstehenden Verluste zu bereinigen, hat sie entsprechende Wertberichtigungen vorzunehmen, die zu Lasten des Ertrages der Bank gehen. Um diesen Verlust gering zu halten, kann das Kreditinstitut aber auch folgende Chancen nutzen:

- Kreditsanierung
- Verkauf Not leidender Kredite

 
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