Kredit, gruppeninterner

Ein gruppeninterner Kredit wird einander von Banken gewährt, die demselben Konzern angehören. Ein klassisches Beispiel für einen gruppeninternen Kredit ist ein Darlehen einer Bank (Muttergesellschaft) an eine Tochtergesellschaft.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Von besonderem Interesse waren solle Kredite innerhalb desselben Konzerns im Zuge der Diskussionen über die Basel II-Regelungen. Die gruppeninternen Kredite sollen demnach nicht der Pflicht zur Unterlegung mit entsprechendem Eigenkapital unterworfen werden.

Auf Kredite, die Sparkassen bzw. Volksbanken einander geben, hat das jedoch keinen Einfluss, denn die Institute werden zwar wegen ihrer Verbundstruktur von Ratingagenturen mit Gruppenbonität bewertet, rechtlich jedoch handelt es sich um eigenständige Unternehmen und nicht um Teile eines Konzerns. Aus diesem Grunde sind auch gruppeninterne Kredite zwischen Sparkassen gemäß den Basel II-Regelungen mit ausreichend Eigenkapital zu unterlegen.

Nur wenn es sich beim Kreditnehmer und beim Kreditgeber tatsächlich um wirtschaftlich miteinander verbundene Einheiten handelt, die derselben Konzernstruktur angehören, greifen die Vorschriften nicht.

Sonderregeln gelten, wenn der gruppeninterne Kredit beispielsweise von einer Bank an eine Tochter vergeben wird, an der das Institut jedoch nur eine Minderheitsbeteiligung hält. Dann kann im Sinne der Eigenkapital-Vorschriften nicht von einem risikolosen Darlehen ausgegangen werden, weshalb die Pflicht zur Unterlegung mit eigenen Mitteln zumindest eingeschränkt zum Tragen kommt.

 
  • WhatsApp