Kredit, besicherter

Unter einem besicherten bzw. gesicherten Kredit versteht man ein Darlehen, für das vertraglich bestimmte Sicherheiten bestellt werden. Dabei differenziert man zwischen Realkrediten und gedeckten Personalkrediten.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Realkredite
Bei diesen Darlehen erfolgt die Besicherung durch die Bestellung von Grundpfandrechten. Zu beachten sind hierbei die jeweiligen Beleihungsgrundsätze.

Gedeckter Personalkredit
Hierunter fallen alle Kredite, die durch andere Sicherheiten wie Bürgschaften, Sicherungsübereignung etc. abgesichert sind.

Mit Sicherheiten schützen sich die Banken gegen eventuelle Ausfälle oder Zahlungsschwierigkeiten des Kreditnehmers. Die zu bestellenden Sicherheiten werden entweder im kreditvertrag direkt angegeben oder es wird ein zusätzlicher Kreditsicherungsvertrag abgeschlossen.

 
  • WhatsApp