Kredit-Abtretung

Die Kredit-Abtretung ist eine Möglichkeit, Not leidende Kredite zu „verkaufen“. Man meint damit die Abtretung der Forderung gegenüber einem Kreditnehmer seitens des Kreditinstitutes an einen Dritten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Kommt es zu einer Kredit-Abtretung, ändert sich für den Schuldner der Gläubiger, d.h. dass er in Zukunft die Raten für seinen Kredit an ein anderes Institut zahlen muss.

Grundsätzlich dürfen deutsche Banken im Rahmen einer Kredit-Abtretung einzelne Verträge oder komplette Portfolios an andere Institute oder Investoren weiterreichen. Will ein Kreditnehmer die Abtretung seines Kredits verhindern, so muss er bereits beim Abschluss des Vertrages mit der Bank eine Klausel vereinbaren, die eine Kredit-Abtretung bzw. einen Verkauf des Kredits ausschließt. Existiert eine solche Vereinbarung nicht, ist es der Bank grundsätzlich erlaubt, den Kreditvertrag mit allen Rechten und Pflichten an Dritte zu veräußern. Das Bundesverfassungsgericht hat entsprechende Regelungen im Jahr 2007 für zulässig erklärt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) empfiehlt den Banken, betroffene Kunden möglichst frühzeitig zu informieren. Zudem sollte der Kunde bereits vor dem Abschluss des Vertrags auf die grundsätzlich bestehende Möglichkeit der Kredit-Abtretung hingewiesen werden. Eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht.

Für den Kunden ändert sich bei einer Abtretung seines Kredits außer dem Zahlungsempfänger für die monatlichen Raten zunächst nichts. Dennoch sind viele Verbraucher mit einer Kredit-Abtretung nicht einverstanden und nutzen deshalb die Möglichkeit des Abtretungsausschlusses.

 
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