Kotierung

Als Kotierung wird die Zulassung eines Wertpapiers an der Börse bezeichnet. Diese Genehmigung ist Voraussetzung dafür, dass der Handel mit dem entsprechenden Papier aufgenommen werden darf. Weit verbreitet ist der Begriff insbesondere in der Schweiz.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei den Wertpapieren, für die eine Kotierung erforderlich ist, kann es sich zum Beispiel um Aktien, Optionsscheine, Wandelanleihen oder Zertifikate handeln. Damit sie die Zulassung zum regulierten Handel erhalten, müssen diese Papiere gewisse Kriterien erfüllen. Diese sollen den Anlegern ein Mindestmaß an Sicherheit garantieren. Mit der Genehmigung durch die Zulassungsstelle geht auch die Aufnahme ins amtliche Handelsblatt einher.

Strebt ein Unternehmen für ein von ihm ausgegebenes Wertpapier die Kotierung an, so muss es einen entsprechenden Antrag entweder selbst einreichen oder einen befugten Dritten mit der Antragsstellung beauftragen. Dieser muss die erforderliche Sachkunde auf Verlangen nachweisen können. Bei der Einreichung der Kotierungsunterlagen sind die Anforderungen der jeweiligen Börse bzw. der zuständigen Aufsichtsbehörden zu beachten. In der Regel müssen neben einem ordnungsgemäßen Prospekt, der auch über mögliche Anlagerisiken detailliert informiert, ein Auszug aus dem Handelsregister (HR), Kopien des Gesellschaftsvertrages sowie Informationen über die bisherigen Eigentumsverhältnisse eingereicht werden. Nur wenn all diese Unterlagen fristgerecht und vollständig eingehen, kann das Kotierungsgesuch positiv beschieden werden.

 
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