Korrespondenzzentralbank-Modell (CCBM)

Das Korrespondenzzentralbank-Modell (Correspondent Central Banking Model, CCBM) ist ein Verfahren der Europäischen Zentralbank (EZB) für Geschäftspartner des Eurosystems. Es wurde mit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) im Januar 1999 eingeführt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Ziel dieses Modells ist, allen Geschäftspartnern jegliche refinanzierungsfähige Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte und für die Liquiditätsbeschaffung zugänglich zu machen. Dabei ist es egal, an welchem Ort diese Sicherheiten verwahrt werden oder der Geschäftspartner seinen Sitz hat. Es soll also eine grenzüberschreitende Nutzung gewährleistet sein.

Grundsätzlich können die Geschäftspartner nur bei der jeweiligen nationalen Zentralbank (Heimatzentralbank = Home Central Bank, HCB) Kredite aufnehmen. Über das CCBM haben sie die Möglichkeit, dafür auf Sicherheiten (Wertpapiere) anderer Länder zu nutzen. Dafür muss die Vereinbarung getroffen werden, dass die Papiere des Emittenten von dessen Wertpapierabwicklungssystem auf ein Konto bei der im Land für das Abwicklungssystem zuständigen Bank (üblicherweise die lokale nationale Zentralbank) übertragen werden. Diese Bank ist damit die Korrespondenzzentralbank (Correspondent Central Bank, CCB), da sie die Sicherheiten für die kreditgewährende Bank im Portfolio hält.

Der Kredit bzw. die Erhöhung einer bestehenden Kreditlinie wird erst dann gewährt, wenn die HCB sicher sein kann, dass die Sicherheiten bei der CCB eingegangen sind und es sich um refinanzierungsfähige Sicherheiten handelt. Dazu übermittelt die Korrespondenzzentralbank die entsprechenden Informationen an die Heimatzentralbank:

- Lieferung (Empfang)
- Refinanzierungsfähigkeit


Danach werden diese Daten bei der HCB verarbeitet und sie führt das notwendige bewertungsverfahren durch.

 
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