Kopfbetrag
Der Kopfbetrag bezeichnete die Summe, die jeder Deutsche im Zuge der Währungsreform im Jahre 1948 in der neuen Währungseinheit erhielt. Eine bestimmte Summe Deutsche Mark konnte jeder Westdeutsche in zwei Tranchen bekommen. Dazu mussten entsprechend Reichsmark eingetauscht werden.
Die Reform trat am 21. Juni 1948 in Kraft und hatte das kurzfristige Ziel, den enormen Geldüberhang zu beseitigen. Dieser war die Folge des Krieges bzw. der Finanzierung der Kriegskosten über die Ausgabe neuer Gelder. Nach Kriegsende bis 1948 ließ sich eine fortschreitende Währungszerrüttung feststellen und das Vertrauen in die Reichsmark sank zusehends. Dieser Ansehensverlust führte dazu, dass immer mehr Marktteilnehmer sich weigerten, die Reichsmark als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Stattdessen setzten die Menschen auf Sachwerte, der Tauschhandel blühte.
Um die Geldmenge einzugrenzen und die Währung zu stärken, entschieden die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs schließlich, die bisherige Reichsmark gegen die Deutsche Mark auszutauschen. Dieser Entschluss blieb jedoch lange geheim und erst 3 Tage vor der Einführung des neuen Zahlungsmittels wurde die Bevölkerung Westdeutschlands informiert. Die Ausgabe der neuen Münzen und Scheine wurde durch die Verabschiedung von Gesetzen zur Neuordnung des Geldwesens flankiert, die jeweils separat in den einzelnen Besatzungszonen erlassen wurden.
Der in bar ausgezahlte Kopfbetrag wurde später bei der Umstellung von Konten, die bislang in Reichsmark geführt worden waren, angerechnet.