Kontoauszug

Der Kontoauszug ist ein Schriftstück, auf dem alle relevanten Kontodaten und -buchungen abgedruckt und für den Kunden in schriftlicher Form ersichtlich gemacht werden. Eine spezielle Variante hierbei ist der elektronische Kontoauszug, bei dem die Kontoauszugsdaten beispielsweise im Online-Banking in Dateiform bereitgestellt werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Eine gesetzliche Regelung hinsichtlich des Auszuges gibt es nicht. Er dient lediglich dazu, der Informationspflicht der Banken nachzukommen und den Rechnungsabschluss zu erstellen.

Während zu früheren Zeiten die Kontoauszüge vorrangig in den Bankfilialen bereitgestellt bzw. postalisch an den Kunden versandt wurden, dominieren heute die sogenannten Kontoauszugsdrucker. Unter Einsatz der Bankkarte kann ohne PIN (= Persönliche Identifikationsnummer) bequem der Auszug erstellt werden. Allerdings wird ein Auszug üblicherweise nur dann gedruckt, wenn …

… seit dem letzten Auszug Kontobewegungen statt fanden (Soll- oder Habenbuchungen)
… der Rechnungsabschluss erstellt wurde.

Zu sehen ist auf einem Kontoauszug, der aus mehreren einzelnen Seiten bestehen kann, beispielsweise:

-der Name des Kontoinhabers (evtl. auch Adresse)
-Kontonummer und Bankleitzahl
- Kreditinstitut
-Anfangs- und Endbestand für den entsprechenden Zeitraum
-einzelne Buchungsposten mit …
… Buchungsdatum
… Wertstellung
… Verwendungszweck
… Betrag (Soll oder haben)
etc.

Der Kunde hat die Pflicht, Bewegungen auf dem Girokonto mittels Kontoauszug zu kontrollieren. In Deutschland hat ein Kontoinhaber nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur 6 Wochen ab Zugang des Rechungsabschlusses (auch Kontoabschluss genannt) Zeit, beispielsweise Lastschriften durch Einzugsermächtigung zu widersprechen. Notwendige Information über eine solche Lastschrift sind auf dem Kontoauszug enthalten.

Auf einem Kontoauszug benutzen die Geldinstitute die Bezeichnungen „Soll“ und „Haben“ an Stelle von „Belastung“ oder „Gutschrift“. Der Begriff „Soll“ bedeutet für den Kontoinhaber eine Belastung, „Haben“ bezeichnet in dem Fall eine Gutschrift. Ist der Kontostand im Soll, bedeutet dies eine Überziehung des Girokontos.

 
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