Kontoabschluss

Kontoabschluss ist ein Synonym für den Rechnungsabschluss eines Kontokorrentkontos bei einer Bank innerhalb einer entsprechenden Rechnungsperiode. Damit meint man also die Feststellung des Kontosaldos am Ende dieser Periode unter Betrachtung (Saldierung) aller Soll- und Habenbuchungen und die Verrechnung von eventuellen Soll- oder Habenzinsen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) hat der Kontoabschluss mindestens einmal jährlich zu erfolgen. In der Praxis wenden die Banken aber üblicherweise kürzere Zeitabstände an:

1. Firmenkunden -> monatlich
2. Privatkunden -> quartalsweise


Eine kürzere Periode bei Privatkunden ist üblicherweise nicht vorgesehen, da man sonst nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) bei Verträgen über Dispositionskrediten der Schriftform bedarf. Werden aber die Zinsen nicht in kürzeren Perioden als drei Monaten belastet, so gelten die Vorschriften zu den Verbraucherdarlehensverträgen hier nicht.

Wann der Kontoabschluss erfolgt, kann eine Bank individuell entscheiden. Üblich sind aber Abschlüsse zum Ultimo eines Quartals.

Sobald ein Bankkunde seinen Kontoabschluss erhalten hat (z.B. in Form von Kontoauszügen), muss dieser die Buchungen und den Saldo auf Richtigkeit prüfen und bei eventuellen Falschangaben innerhalb von 6 Wochen ab Zugang dem Kontoabschluss widersprechen. Ist diese Frist verstrichen, können beispielsweise Lastschriftbuchungen nur noch zurückgebucht werden, wenn überhaupt keine Einzugsermächtigung bestand.

Zusammengefasst dienen Kontoabschlüsse demnach …

… der Verrechnung beiderseitiger Ansprüche, die innerhalb einer Rechnungsperiode entstanden sind
… der Ermittlung von Zinsen (Soll oder Haben)
… der Erstellung von Kontrollunterlagen

 
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