Konto, anonymes

In Deutschland ist es nicht möglich, ein anonymes Konto zu eröffnen. Die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Abgabenordnung, kurz AO; Geldwäschegesetz, kurz GWG) verbieten es den Banken, Kontoverbindungen einzurichten, ohne sich über die Identität des Kunden zu informieren.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Eröffnung eines Kontos ist deshalb in einer Filialbank nur mit der Vorlage des Personalausweises möglich. Direktbanken, die mit ihren Kunden nur per Internet, Post und Telefon kommunizieren, nutzen ein spezielles Identifizierungsverfahren (PostIdent). Das Ziel besteht jeweils darin, Klarheit über die Identität des Kontoinhabers zu gewinnen.

Wer ein anonymes Konto eröffnen möchte, muss sich deshalb außerhalb der deutschen Grenzen umschauen. Früher war die Schweiz mit ihrem strikten Bankgeheimnis der bevorzugte Finanzplatz vieler Kunden, die Wert auf ein anonym geführtes Konto legten. Dabei handelte es sich zumeist um ein Nummernkonto. In der Schweiz wurden jedoch die Finanzgesetze verschärft, so dass seit 2004 bei der Aufgabe einer Überweisung der tatsächliche Name des Auftraggebers genannt werden muss. So ist zwar das Konto selbst weiterhin anonym, spätestens bei der Überweisung des dort verwalteten Geldes wird aber die Identität des Kontoinhabers sichtbar.

In den meisten EU-Staaten (Europäische Union) gelten ähnliche Regelungen wie in Deutschland, die ein anonymes Konto nicht erlauben. Weniger streng sind die Bestimmungen hingegen in einigen so genannten Offshore-Ländern, wo die Kontoführung noch anonym möglich ist. Experten rechnen allerdings damit, dass auf Dauer auch diese Schlupflöcher geschlossen werden. Hintergrund sind Befürchtungen, Terroristen könnten anonyme Konten für ihre Zwecke nutzen.

 
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