Konsortialkredit

Unter einem Konsortialkredit versteht man einen (Groß)Kredit an einen Kreditnehmer vergeben durch ein Konsortium, d.h. durch einen Zusammenschluss von mindestens zwei Banken als Kreditgeber. Die Kreditvergabe an sich stellt dabei das sogenannte Konsortialgeschäft dar.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Konsortialkredite sind in der Regel ursprünglich sogenannte Großkredite nach Kreditwesengesetz (KWG), d.h. die Kreditsumme an einen Kreditnehmer erreicht oder übersteigt mindestens 10 Prozent des haftenden Eigenkapitals (HEK) der kreditgebenden Bank.

Um die Kreditrisiken (vor Allem Ausfallrisiko) zu minimieren, schließt sich die kreditgebende Bank nun mit anderen Kreditinstituten zusammen und vergibt gemeinschaftlich das Darlehen an den Kreditnehmer. Die ursprüngliche kreditgebende Bank tritt dabei in der Regel auch als Konsortialführerin auf und wickelt das gesamte Konsortialgeschäft ab. Durch einen solchen Bankenzusammenschluss wird der Großkredit zum Konsortialkredit und als Kreditgeber (Gläubiger) tritt das Konsortium ein. Demnach haftet der Kreditnehmer auch allen Konsortialbanken gegenüber.

Die Vorteile eines Konsortialkredites für die ursprüngliche kreditgebende Bank sind unter Anderem die folgenden:

- Risikoverteilung auf mehrere Banken
- Minimierung Kreditrisiko
- geringerer Liquiditätsaufwand
- Umgehen der KWG-Regelungen zur Großkreditvergabe
etc.

Für die Aufteilung beispielsweise des Risikopotenzials oder der Kaptalvergabe ist die Konsortialquote von großer Bedeutung. Sie sagt aus, mit welchem Anteil eine jede Konsortialbank am Konsortium beteiligt ist und regelt dadurch auch die Verhältnismäßigkeit der einzelnen Kreditfaktoren.

Die Vorteile eines Konsortialkredites für den Kreditgeber sind beispielsweise:
- Kapitalbeschaffung in großen Höhen möglich
- Ansprechpartner bleibt eine einzige Bank
etc.

 
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