Konsortialbank

Eine Konsortialbank ist ein mitgliedschaftliches Kreditinstitut eines Bankenkonsortiums, d.h. eines zeitlich befristeten Zusammenschlusses mindestens zweier Banken zur Durchführung einer gemeinsamen Aufgabe.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Jede Konsortialbank erhält innerhalb des Konsortiums Teilaufgaben, die zu bewältigen sind. Zudem wird ein Institut als Konsortialführer ausgewählt. Mit Hilfe der Konsortialquote wird das Anteilsverhältnis einer jeden Bank am Konsortium und damit auch an den Erträgen (z.B. Provisionen etc.) ermittelt. In der Regel kann jede Bank als Konsortialbank auftreten.

Ein bekanntes Beispiel für die Bildung eines Konsortiums ist die (Erst)Emission (Ausgabe) von Wertpapieren. Der Emittent (ausgebendes Unternehmen) sucht sich nach entscheidenden Kriterien entsprechende Banken (darunter in der Regel auch die Hausbank des Emittenten, die gleichzeitig Konsortialführer wird), die sich zusammenschließen und einen Vertrag mit dem Emittenten über die Ausgabe der Wertpapiere schließen. Jede einzelne Konsortialbank verpflichtet sich dabei, einen Teil der Emission zu übernehmen und den eigenen Kunden anzubieten.

Ein weiteres Beispiel ist die Vergabe von Großkrediten, wofür die Banken ebenfalls Konsortien bilden (Konsortialkredit). Im Vordergrund hierbei steht, das Risiko der Darlehensvergabe (Ausfall etc.) auf mehrere einzelne Banken zu verteilen und damit anteilig zu minimieren. Zudem umgehen Banken mit solch einer Vorgehensweise auch die Regelungen des Kreditwesengesetzes (KWG) hinsichtlich der Vergabe von Großkrediten und der dabei geltenden Großkreditgrenze (maximal 25 Prozent des haftenden Eigenkapitals als Großkredit).

Konsortialbanken entstehen also nur beim Zusammenschluss mehrerer Institut und völlig unabhängig von gewöhnlichen Geschäftsbetrieb. Sie bedürfen auch keiner Eintragung in irgendein Register oder Ähnliches. Ihre Entstehung hängt ausschließlich vom Bestehen eines entsprechenden Geschäftszwecks ab.

 
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