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Konsolidierung

Die Konsolidierung oder Konsolidation bezeichnet im Allgemeinen die Festigung von etwas Bestehendem. Angewandt wird der Begriff auch in der Finanz- und Wirtschaftswelt, wo er verschiedene Bereiche abdeckt.

Im Folgenden sind einige Sachverhalte aufgezeigt, die als Konsolidierung bezeichnet werden:

1. Rückgang oder auch Stagnation (Seitwärts-Bewegung) von Aktienkursen in Folge eines starken Kursanstiegs mit gleichzeitig abnehmenden Schwankungen (Volatilitäten) der Aktienkurse

2. Zusammenfassung einzelner Unternehmensabschlüsse (Jahresabschlüsse, GuV etc.) aller einem Konzern angehörenden Betriebe zu einer Konzernbilanz (auch konsolidierte Bilanz genannt) und einer Konzern-GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) durch gegenseitige Aufrechnung konzerninterner Beziehungen (z.B. gegenseitige Forderungen, Verbindlichkeiten etc.)

3. Zusammenlegung von Staatsanleihen durch Bildung einer neuen Anleihe

4. Umwandlung von kurzfristigen Schulden in längerfristige

5. Verbesserung der Finanzlage von öffentlichen Haushalten durch Erhöhung der Einnahmen und/ oder Begrenzung der Ausgaben/ des Anstiegs der Ausgaben

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