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Konjunkturpolitik

Die Konjunkturpolitik ist ein Teilbereich der staatlichen Wirtschaftspolitik eines Landes und dient der Stabilisierung konjunktureller Schwankungen und damit der Stimulierung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und des gesamtwirtschaftlichen Angebotes. Die gesetzliche Grundlage ist das Stabilitätsgesetz (StabG = Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft).

Die Kernziele der Konjunkturpolitik sind dabei wie folgt festgelegt:

- Stabilität des Preisniveaus
- hoher Beschäftigungsstand
- außenwirtschaftliches Gleichgewicht
- stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum

Die Bundesregierung versucht, diese Ziele im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung immer mit Blick auf das gesamtwirtschaftliche Gelichgewicht mit Hilfe entsprechender Konjunkturprogramme bzw. –maßnahmen zu verwirklichen und zu erreichen. Eine besondere Rolle nimmt hierbei der Konjunkturrat ein, der aus den folgenden Mitgliedern besteht:

- Bundesminister für Wirtschaft und Technologie (= Vorsitzender des Rats) und der Finanzen
- je ein Vertreter eines jeden Landes
- 4 Vertreter der Gemeinden und der Gemeindeverbände, die vom Bundesrat auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände bestimmt werden

Zu den Aufgaben des Rates zählen vorrangig:

- regelmäßige Beratung aller zur Erreichung der Ziele dieses Gesetzes erforderlichen konjunkturpolitischen Maßnahmen

- Beratung der Möglichkeiten der Deckung des Kreditbedarfs der öffentlichen Haushalte

Zu Beginn eines jeden Jahres hat die Bundesregierung dem Bundestag und –rat einen Jahreswirtschaftsbericht vorzulegen, in dem unter Anderem die wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele für das kommende Jahr definiert sind (Jahresprojektion). Des Weiteren sind hierin die Maßnahmen für die Wirtschafts- und Finanzpolitik für das laufende Jahr dargelegt.

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